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FOTOGRAFR Forum » Praxis: Stockfotografie

Stockfotos - Deutsche Bahn - Property Release


  1. Jan

    Hallo,

    wenn man auf dem Gelände der DB fotografieren möchte, braucht man eine Genehmigung. Aber wie sieht es aus, wenn man von einer öffentlichen Straße oder einer Brücke aus fotografiert? Benötigt man eine Genehmigung, wenn man die Bilder zum Beispiel als Stockfotos verwenden möchte?

    Danke, Jan

    vor 1 year veröffentlicht #
  2. Jan

    Ich meine natürlich, wenn man Gleise, Züge oder ähnliches von einer öffentlichen Brücke aus fotografiert.

    vor 1 year veröffentlicht #
  3. Hallo Jan,

    mein laienhafte Meinung dazu:

    Gemäß der Panoramafreiheit
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html
    müsste das erlaubt sein.

    Allerdings hat die Bahn wohl ein Geschmacksmuster auf das Design der ICE-Züge. Daher würde ich eher andere Züge fotografieren und keinen ICE.

    Warum fragst Du nicht einfach bei der Pressestelle der Bahn nach?

    Gruß Omori

    vor 1 year veröffentlicht #
  4. Mein Beitrag dazu: Frag direkt Herrn Oliver Schumacher, der ist für das allgemeine Presseressort der Bahn zuständig. Er ist unter

    030-2976 1480 erreichbar und gibt dazu sicher gerne Auskunft, im Zweifelsfalle wird er Dich zumindest weiterleiten können.

    Prinzipiell darf aber nahezu alles, was vom öffentlichen Straßenland aus aufgenommen wird, auch abgebildet und ohne weitere Genehmigung veröffentlicht werden. Hinsichtlich ICE und ähnlicher Sachen sollte sicherheitshalber nachgehakt werden.

    Mein Tipp dazu: Laß ruhig einen ICE abgebildet sein, oder ein McDoof-Logo oder was weiß ich, wenn Du den Bildaufbau so geschickt wählst, daß der Zug darauf wie Beiwerk wirkt und es den Anschein hat, das Hauptmotiv sei etwas anderes.

    Beispiel Berliner Hauptbahnhof: Vom Vorplatz des südlichen Ausgangs am Washingtonplatz bzw. vom Friedrich-List-Ufer aus zur Bahnbrücke über den Humboldthafen. Wenn da nun gerade ein weißer Riese durchschleicht, dann kann man Dir das nicht ankreiden - er gilt als Beiwerk.
    Das ist, als wenn einem ein Passant durch 's Bild läuft. Im Regelfall wird man gesehen, wenn man irgendwo steht und im Begriff ist, auszulösen. Da können die Leute ruhig mal warten oder hinter einem rum gehen. Wenn das jemandem egal ist, darf er sich nicht darüber beschweren, auf dem Foto erkennbar zu sein, allerdings:
    Er muß meines Wissens dennoch hinreichend unkenntlich gemacht werden, sofern er auch von der Seite oder im Halbprofil noch halbwegs deutlich identifizierbar wäre.

    Beispiel: Du stehst vor dem Kanzleramt, willst von dort das Reichstagsgebäude aufnehmen. Hier wäre ohnehin ideal, die Schärfentiefe auf den Bau zu konzentrieren. Bei ausreichend kleiner Blende ist derjenige ja dann eh nur noch verschwommen oder, bei entsprechend langer Verschlußzeit, evtl. gar nicht mehr zu erkennen, geschweige denn, auszumachen.

    vor 1 year veröffentlicht #
  5. Hallo Jan,

    ich bin passionierter Eisenbahnfan und habe früher mehr noch als heute Fotos von der Bahn gemacht, wohin man als Passant eben kam, auch auf Bahnsteigen. Sogar in der ehemaligen DDR war es erlaubt, auf Bahnsteigen zu fotografieren, nur eben keine Brücken oder Bauten oder Uniformträger. Züge waren erlaubt. Bei der DB hatte sich mir die Frage bisher gar nicht gestellt.

    Kurzum, sind die Fotos für mich privat, eine Ausstellung oder für meine Eigenwerbung, sehe ich keine Probleme, dient es doch im Zweifel einem "höheren Interesse" der Kunst. Ist das Foto allerdings für einen Kunden, der das Bild für seine Werbezwecke veröffentlichen will, so würde ich vorsichtshalber auch mit einem zuständigen Vertreter der Bahn die Sachlage klären.

    Alexander

    vor 1 year veröffentlicht #
  6. Hallo zusammen,

    ICE ist kritisch. Ich hab es vorhin gerade gelesen: Fotolia z.B. nimmt keine Bilder an, auf denen ein ICE zu sehen ist, weil die Bahn da ein Geschmacksmuster drauf eingetragen hat.

    vor 1 year veröffentlicht #

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