Mein Beitrag dazu: Frag direkt Herrn Oliver Schumacher, der ist für das allgemeine Presseressort der Bahn zuständig. Er ist unter
030-2976 1480 erreichbar und gibt dazu sicher gerne Auskunft, im Zweifelsfalle wird er Dich zumindest weiterleiten können.
Prinzipiell darf aber nahezu alles, was vom öffentlichen Straßenland aus aufgenommen wird, auch abgebildet und ohne weitere Genehmigung veröffentlicht werden. Hinsichtlich ICE und ähnlicher Sachen sollte sicherheitshalber nachgehakt werden.
Mein Tipp dazu: Laß ruhig einen ICE abgebildet sein, oder ein McDoof-Logo oder was weiß ich, wenn Du den Bildaufbau so geschickt wählst, daß der Zug darauf wie Beiwerk wirkt und es den Anschein hat, das Hauptmotiv sei etwas anderes.
Beispiel Berliner Hauptbahnhof: Vom Vorplatz des südlichen Ausgangs am Washingtonplatz bzw. vom Friedrich-List-Ufer aus zur Bahnbrücke über den Humboldthafen. Wenn da nun gerade ein weißer Riese durchschleicht, dann kann man Dir das nicht ankreiden - er gilt als Beiwerk.
Das ist, als wenn einem ein Passant durch 's Bild läuft. Im Regelfall wird man gesehen, wenn man irgendwo steht und im Begriff ist, auszulösen. Da können die Leute ruhig mal warten oder hinter einem rum gehen. Wenn das jemandem egal ist, darf er sich nicht darüber beschweren, auf dem Foto erkennbar zu sein, allerdings:
Er muß meines Wissens dennoch hinreichend unkenntlich gemacht werden, sofern er auch von der Seite oder im Halbprofil noch halbwegs deutlich identifizierbar wäre.
Beispiel: Du stehst vor dem Kanzleramt, willst von dort das Reichstagsgebäude aufnehmen. Hier wäre ohnehin ideal, die Schärfentiefe auf den Bau zu konzentrieren. Bei ausreichend kleiner Blende ist derjenige ja dann eh nur noch verschwommen oder, bei entsprechend langer Verschlußzeit, evtl. gar nicht mehr zu erkennen, geschweige denn, auszumachen.
vor 1 year veröffentlicht
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