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Freiberufler oder Handwerker?


  1. Hallo zusammen,

    weiß jemand von Euch, wie sich dann nun wirklich verhält mit der Freiberuflichkeit? Bisher war ich davon ausgegangen, dass man sich als Freiberufler eine Steuernummer vom Finanzamt holt und gut ist. Jetzt habe ich aber von zwei Varianten gehört, zwischen denen man sich entscheiden muss:

    Freiberufler - Steuernummer und Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.

    oder

    "Handwerker" - Gewerbeanmeldung bei Stadt und Handwerkskammer, dann aber freie Wahl der Versicherung

    Irgendwie blicke ich da langsam gar nicht mehr durch.

    Viele Grüße
    Christian

    vor 1 year veröffentlicht #
  2. Das ist nicht so, dass Du das selber auswählen kannst. Das hängt von der Art Deiner Betätigung ab. Wenn Du handwerkliche Fotografie (Passbilder, Bewerbungsfotos, Hochzeitsfotos, ..) machst, musst Du Dich auch als handwerklicher Fotograf anmelden. Das heißt: Gewerbeanmeldung, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Finanzamt

    Weitere Infos findest Du in der Handwerksordnung
    http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/

    Ob das, was Du anbietest (ich habe mir Deine Homepage mal angesehen) unter "Handwerk" fällt, kannst Du am besten mit Deiner örtlichen Handwerkskammer besprechen.

    vor 1 year veröffentlicht #
  3. hi christian,
    auch der status "freiberufler" nach §18 EStG ist nicht frei wählbar - nur wenn du journalistisch arbeitetest, also überwiegend redaktionelle kunden bedienst, kannst du freiberuflich tätig sein.

    wichtig ist auch die berufsgenossenschaft - hier besteht für jeden fotografen/fotodesigner/fotojournalisten eine pflicht zur mitgliedschaft.
    auf den ersten blick mag dies ärgerlich sein, aber wenn du dir mal die leisungen der bg druck und papier anschaust, dann hat man da eigentlich einen großen vorteil: versicherungsschutz, wenn deine krankenkasse nicht leistungspflichtig ist, also bei wege- und arbeitsunfällen.

    grüße
    olaf

    vor 1 year veröffentlicht #
  4. In meinen Augen gibt es mindestens drei Varianten:

    1. Gewerbliche, handwerkliche Fotografie (z.B. Bewerbungsfotos)
    --> Gewerbeanmeldung, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Finanzamt

    2. Gewerbliche, nicht-handwerkliche Fotografie (z.B. Industriefotografie)
    --> Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft, Finanzamt

    2. Freiberufliche Fotografie (z.B. Fotoreporter)
    --> Berufsgenossenschaft, Finanzamt

    vor 1 year veröffentlicht #
  5. hallo michi,
    gute und auf den punkt gebrachte zusammenfassung. :-)

    ein thema, das bei dem ich auch immer wieder unsicher bin, ist die künstlersozialkasse.

    da habe ich im laufe der jahre sehr gegensätzliche dinge gehört: kollegen, die in die ksk wollten, wurden abgelehnt. andere, die sich über x jahre anderweitig sozialversicherten, haben schwierigkeiten mit der ksk bekommen, da diese plötzlich auf eine zwangsmitgliedschaft (nachträglich!) pochte.

    auch nach mehrmaligem studium der ksk-website und der dort zu findenden unterlagen bin ich nicht wirklich schlauer geworden....

    das thema ksa (künstlersozialabgabe) ist mir soweit klar und auch die tatsache, dass man als in der handwerksrolle eingetragener fotograf nicht ksk-pflichtig ist.

    vielleicht weißt du mehr dazu? oder ein anderer user?

    weihnachtliche grüße
    olaf

    vor 1 year veröffentlicht #
  6. Hallo,

    eine Bekannte von mir ist Fachanwältin für Sozialrecht und hat sich auf die Künstlersozialkasse spezialisiert.

    http://www.anwaltskanzlei-vack.de/

    Gruß Omori

    vor 1 year veröffentlicht #
  7. hi omori,
    danke für den tipp! :-)

    gruß
    olaf

    vor 1 year veröffentlicht #
  8. Hallihallo,

    ich danke auch vielmals. Auch wenn mich dass nicht unbedingt begeistert, aber zumindest sehe ich jetzt mal klarer.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Christian

    vor 1 year veröffentlicht #
  9. Hier gibt es Informationen über die Leistungen der Berufsgenossenschaft für Fotografen
    http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm

    vor 1 year veröffentlicht #

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