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Buy Out - Ja oder nein?


  1. Hallo,

    ich mache vor allem kleinere Aufträge für mittelständische Firmen hier in der Region. Das Honorar liegt meist bei 400 - 800 Euro, wenn das Shooting ca. 2 - 4 Stunden dauert.
    Meine Frage: Bei diesem Preis gebe ich unbeschränkte Verwertungsrechte inklusive.
    Ich weiß, dass viele andere Fotografen davor zurückschrecken und nur genau definierte Veröffentlichungsrechte in Preis enthalten haben. Jede weitere Nutzung oder Nutzung über einen vereinbarten Zeitrahmen hinaus wird dann zusätzlich berechnet.
    Meine Frage: Wie handhabt Ihr das? Wo seht ihr die Vorteile und die Nachteile beider Wege?

    Merci
    Michi

    vor 1 year veröffentlicht #
  2. Buyout - nie. Es sei denn, das Honorar ist fürstlich. Es kommt immer das Argument vom Kunden, das Fotograf B das nicht so machen würde. Aber der Kunde vergisst, dass Fotograf A und B auch miteinander reden.

    Ich habe eine Preisstruktur mit verschiedenen Nutzungsrechte-Paketen und biete dem Kunden bei einer Anfrage auch direkt immer mehrere Pakete an. Dann kann er sich frei entscheiden.

    vor 1 year veröffentlicht #
  3. Ich schränke die Nutzungsrechte immer auf das ein, was aktuell gefragt ist (z.B. Nutzung für Firmenflyer und Website). Und das ganze auf 2 Jahre begrenzt. Nach meiner Erfahrung ist das branchenüblich und auch gut zu argumentieren

    vor 1 year veröffentlicht #
  4. Frank, ich mache immer wieder die Erfahrung, dass eingeschränkte Nutzung eben nicht gut zu argumentieren ist, da viele Kollegen einen Buy-Out für fast nichts anbieten.

    Und wie sieht es mit Deinen Preisen aus? Beispiel: 2 Shootings mit gleichem Aufwand, aber 2 doch sehr unterschiedliche Mengen an geforderten Nutzungsrechten. Zahlen bei Dir beide Kunden gleich viel?

    vor 1 year veröffentlicht #
  5. Der direkte Vergleich ist natürlich schwierig. Ich mache das so, dass ich den gewünschten Nuztungszweck erfrage und dafür ein Angebot abgebe. Fällt dem Kunden dann nach einigen Monaten ein, dass die Bilder so gut sind, dass er sie auch für weitere Zwecke nutzen möchte, dann finde ich es legitim, dass er zusätzlich bezahlt. So wird gute Qualität der Fotos honoriert.
    Ich habe einmal erlebt, dass ich ein Fotoshooting für 500 Euro angeboten habe, und dass die Firma die entstandenen Fotos dann jahrelang für Poster, Internet und Produktkataloge in zigtausendfacher Auflage verwendet hat. Ich glaube, die verwenden die heute noch. Sie sind sehr zufrieden und sind für einen "Appel und ein Ei" an das Material gekommmen.
    So einen Fehler macht man nur einmal ....

    vor 1 year veröffentlicht #
  6. Danke vielmals für Eure Denkanstöße!

    vor 1 year veröffentlicht #
  7. weist ihr die Kunden schriftlich in der Rechnung auf die begrenzten Rechte hin, oder wie handhabt ihr das?

    vor 1 year veröffentlicht #
  8. Ich mache das folgendermaßen:

    Kunde ruft an. Daraufhin folgt entweder ein Briefingsgespräch am Telefon oder vor Ort.
    Dann weiß ich, was der Kunde will.

    Ich erstelle das Angebot. Neben allen Kosten sind dort bereits die Nutzungsrechte schriftlich aufgeführt. Angebot ohne Nutzungsrechte wäre auch sinnfrei, schließlich ist das Angebot Vertragsgrundlage.

    Mit der Rechnung erhält der Kunde eine extra Seite mit den Nutzungsrechten und allen notwendigen Hinweisen (auch auf die Möglichkeit, die Lizenz zu erweitern, etc.).

    Zusätzlich brenne ich dieses Dokument als pdf mit auf den Datenträger mit den Fotos für den Kunden (auf dem Label der CD/DVD wird auf dieses pdf hingewiesen)

    In den Metadaten der Fotos ist in den Feldern Copyright-Hinweise und URL für Copyright-Hinweise eine URL zu dem Nutzungsrechte PDF auf meiner Domain eingetragen. Sollten also die Bilder ohne Papier und einzeln weitergegeben werden, ist jederzeit ersichtlich, welche Rechte wer an diesem Bild hat.

    Paranoid? Ich habe das lieber alles wasserdicht. Oft werden die Bilder gerne auch weiter gegeben und/oder durch Werbeagenturen weiterverarbeitet. Im Falle einer Klage kann ich lückenlos nachweisen, dass nach Markstandards alle Bilder mit den notwendigen Informationen für Nutzungsrechte versehen waren. Wenig Spielraum durch Ausschluß aller Eventualitäten für den Richter heißt maximalen Erfolg im Falle einer Klage.

    Niemand kann sagen, er hat von nichts gewusst.

    vor 1 year veröffentlicht #
  9. Paranoid? Ganz im Gegenteil sehr seriös und ordentlich. Ich bin da bis jetzt sehr schlampig vorgegangen, merke aber dass ich es unbedingt ändern muss und werde mir deine Vorgehensweise an die Stirn schreiben.
    Bis jetzt habe ich mit meinen Kunden nur mündliche bzw. E-Mail Absprachen gehalten, Rechnung geschrieben, fertig. Ich muss wahrscheinlich erst ein mal auf die Nase fallen um es doch anders zu machen :-))

    Gruß
    peter

    vor 1 year veröffentlicht #
  10. Hallo Tunnelrat, ich finde Dein Vorgehen sehr gut und werde das bei mir künftig auch so machen. Die Hinweise in den Metadaten habe ich eh schon immer mit drin, aber die Lizenzvereinbarung mit auf die CD zu brennen - da hätte ich auch selbst schon mal drauf kommen können :-)

    vor 1 year veröffentlicht #

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